Planungskoordination
Planungskoordination im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes umfasst die Koordination aller am Bau beteiligten Planer, um sicherzustellen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz von Anfang an in die Planung einfließen. Der Planungskoordinator hat die Aufgabe, die Grundsätze der Gefahrenverhütung zu koordinieren, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen und sicherzustellen, dass die Belange des Arbeitnehmerschutzes in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden.
Baustellenkoordination
Baustellenkoordination im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes ist die Organisation der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmer zu gewährleisten. Der Koordinator stellt sicher, dass es durch die zeitliche und räumliche Abstimmung der verschiedenen Arbeiten nicht zu gegenseitigen Gefährdungen kommt. Dies geschieht unter anderem durch die Fortschreibung bzw. Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).
Projektleitung gem. BauKG
Im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) ist die Projektleitung eine natürliche oder juristische Person, die vom Bauherrn mit der Ausübung der gesetzlichen Bauherren-Pflichten beauftragt wird. Hauptaufgaben sind die Koordinierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gemäß den Grundsätzen des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG).